Erläuterungen zum Thema Arbeitseinsätze:

 

Alle aktiven Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Tennis spielen und unsere Tennisplätze und die Tennisanlage in Anspruch nehmen, sind aufgrund gefasster Beschlüsse des Vorstandes verpflichtet, 3 Stunden pro Kalenderjahr an Arbeitseinsätzen des Vereins teilzunehmen.

Diese Arbeitseinsätze können sowohl bei der Herrichtung der Tennisplätze im Frühjahr, bei den Bekuplast-Open, auf dem Herbstmarkt, bei der Pflege der Außenanlagen als auch bei sonstigen vom Vorstand beschlossenen Maßnahmen oder Veranstaltungen geleistet werden.

Die entsprechenden Anmeldungen sind in den dafür im Klubhaus ausgelegten Anmeldelisten vorzunehmen. Selbstverständlich können die Arbeitseinsätze auch nach Rücksprache mit dem Vorstand separat vorgenommen werden.

Von den aktiven Mitgliedern, die derartige Arbeitseinsätze aus welchen Gründen auch immer nicht oder nicht voll leisten können oder nicht leisten möchten, wird eine Kostenpauschale in Höhe von 15,00 € pro nicht geleisteter Stunde erhoben und per Banklastschrift eingezogen.

Passive Vereinsmitglieder sind von der Leistung der Arbeitseinsätze befreit. Als passive Vereinsmitglieder gelten die Personen, die den Verein unterstützen und dabei nicht aktiv Tennis spielen.